Bereits in der 6. Sitzung der Volkskammer am 10. Mai 1990 berät das Parlament über das Gesetz zur Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise (Kommunalverfassung). In seiner Rede bekräftigt Manfred Preiß den Stellenwert der Verfassung zur „Dezentralisierung von Macht“ und wirbt für deren rasche Verabschiedung. Nur eine Woche nach der ersten Lesung beschließt die Volkskammer am 17. Mai 1990 das Gesetz. Damit wird eine allgemeine Landesverfassung erlassen, die so lange in Kraft bleibt, bis die Länder wiedereingeführt wurden und Landtagswahlen stattgefunden haben. Die frei gewählten Landesregierungen sollen anschließend neue landesspezifische Kommunalverfassungen erarbeiten.
Paragraph 99 Abs. 1 des Gesetzes sieht zudem vor, dass der Ministerrat Regelungen zur Umsetzung der Selbstverwaltung erarbeiten und der Volkskammer zur Beratung vorlegen soll. Nach zweiwöchigen Diskussionen erlässt der Ministerrat am 30. Mai 1990 erste Anordnungen zur Einführung der Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise. Diese umfassen unter anderem:
In Vorbereitung der Einführung der Länder erarbeiten die Verwaltungen der Bezirke, in Abstimmung mit den Regierungsbevollmächtigten, neue Organisationsstrukturen. Hierzu gehört beispielsweise die Entwicklung angepasster Geschäftsverteilungs- und Stellenpläne für die kommunale Selbstverwaltung. Parallel dazu ernennt die DDR-Regierung sogenannte Landessprecher, die speziell für die Erarbeitung der Entwürfe der Landesverfassungen und die Vorbereitung der Landtagswahlen zuständig sind. Die Entscheidung über die Besetzung des Postens des Landessprechers wird von den Regierungsbevollmächtigten der Bezirke, deren Territorien künftig ein Land bilden, gemeinsam getroffen.
Die von den Landessprechern federführend entworfenen vorläufigen Landesverfassungen werden wiederum mit der Abteilung Recht/Rechtsaufsicht des MfRKA abgestimmt. Bis zur deutschen Einheit können aber lediglich Entwürfe erarbeitet werden, der eigentliche verfassungsgebende Prozess beginnt erst nach den ersten Landtagswahlen, die am 14. Oktober 1990 in allen „neuen“ Bundesländern durchgeführt werden.
Bereits Ende Juni beschließt der Ministerrat erste Maßnahmen zur Vorbereitungen der Landtagswahlen. Diese umfassen unter anderem:
Sonderfall Berlin
Am 28. Mai 1990, drei Wochen nach den ersten freien Kommunalwahlen in Ost-Berlin, beschließt die neu konstituierte Stadtverordnetenversammlung, eine Verfassung zu erarbeiten. Damit soll der Vereinigungsprozess der beiden Stadthälften entscheidend vorangetrieben werden. Die dafür zuständige Arbeitsgruppe des „Ausschusses für die Vorbereitung der Einheit Berlins“ stellt am 25. Juni 1990 einen Verfassungsentwurf vor, der am 11. Juli von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wird.
Die DDR-Regierung weigert sich zunächst, die Verfassung in Kraft zu setzen, da zu diesem Zeitpunkt das Ländereinführungsgesetz noch nicht beschlossen ist. Die Stadtverordnetenversammlung hingegen beruft sich auf § 99 Abs. 4 der am 17. Mai 1990 erlassenen Kommunalverfassung für die Gemeinden und Landkreise. Danach gilt der Wortlaut der Verfassung bis sich die Stadtverordnetenversammlung Berlins selbst eine Verfassung gibt. Diese Passage wird von der Stadtverordnetenversammlung als Handlungsanweisung interpretiert. Dieser Argumentation folgt schließlich auch Lothar de Maizière und unterzeichnet die Verfassung.
Mit dem Beschluss des Ländereinführungsgesetzes am 22. Juli 1990 erhält Ost-Berlin einer Sonderstatus. Dieser sieht vor, Ost-Berlin alle Landesbefugnisse zu erteilen, die jedoch erst am 14. Oktober in Kraft treten sollen. Obwohl die Rechtssituation damit nicht eindeutig geklärt ist, verkündet der Ost-Berliner Bürgermeister Tino Schwierzina nur einen Tag später die neue Landesverfassung für Ost-Berlin.
Die DDR-Regierung weigert sich zunächst, die Verfassung in Kraft zu setzen, da zu diesem Zeitpunkt das Ländereinführungsgesetz noch nicht beschlossen ist. Die Stadtverordnetenversammlung hingegen beruft sich auf § 99 Abs. 4 der am 17. Mai 1990 erlassenen Kommunalverfassung für die Gemeinden und Landkreise. Danach gilt der Wortlaut der Verfassung bis sich die Stadtverordnetenversammlung Berlins selbst eine Verfassung gibt. Diese Passage wird von der Stadtverordnetenversammlung als Handlungsanweisung interpretiert. Dieser Argumentation folgt schließlich auch Lothar de Maizière und unterzeichnet die Verfassung. Mit dem Beschluss des Ländereinführungsgesetzes am 22. Juli 1990 erhält Ost-Berlin einer Sonderstatus. Dieser sieht vor, Ost-Berlin alle Landesbefugnisse zu erteilen, die jedoch erst am 14. Oktober in Kraft treten sollen. Obwohl die Rechtssituation damit nicht eindeutig geklärt ist, verkündet der Ost-Berliner Bürgermeister Tino Schwierzina nur einen Tag später die neue Landesverfassung für Ost-Berlin.
In einem Schreiben vom 19. Juli 1990 weist Manfred Preiß den Ost-Berliner Oberbürgermeister Tino Schwierzina auf die rechtlichen Bedenken gegenüber der Landesverfassung hin.
Quelle: BArch, DO 5 / 147 (pdf)Mit einem Schreiben wendet sich der Ost-Berliner Oberbürgermeister Tino Schwierzina am 19. Juli 1990 an Lothar de Maizière, in dem er die Anerkennung der neuen Landesverfassung fordert.
Quelle: BArch, DO 5 / 147 (pdf)Am 19. Juli 1990 bittet Lothar de Maizière den Ost-Berliner Oberbürgermeister Tino Schwierzina in einem Brief die Konflikte mit Manfred Preiß auszuräumen.
Quelle: BArch, DO 5 / 147 (pdf)Gemeinsame Erklärung von Tino Schwierzina und Manfred Preiß vom 23. Juli 1990 zur neuen Landesverfassung von Ost-Berlin.
Quelle: BArch, DO 5 / 147 (pdf)