Da es in der DDR offiziell keine Arbeitslosigkeit gab, existiert 1990 auch keine mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vergleichbare Institution zur Arbeitsvermittlung. Für die Zuweisung von Arbeitskräften sind in der DDR die den Räten des Kreises zugeordneten Ämter für Arbeit zuständig, welche wiederum dem Ministerium für Arbeit und Löhne unterstellt waren. Zur Anpassung der Arbeitsmarktverwaltung initiiert die Übergangsregierung unter Hans Modrow die Bildung einer Zentralen Arbeitsverwaltung der DDR (ZentrAV), die nach den Volkskammerwahlen am 18. März 1990 in den Verantwortungsbereich des MfAS übergeht. Zum Leiter der ZentrAV wird der Staatssekretär im MfAS Horst Kinitz ernannt. Am 16. Mai 1990 beschließt der Ministerrat dann eine Strukturreform der Zentralen Arbeitsverwaltung. Damit wird eine Anpassung an die Struktur der Landesarbeitsämter der Bundesrepublik angestrebt. Die neu strukturierten Landesarbeitsämter umfassen folgende Abteilungen:
Dem unmittelbaren Verantwortungsbereich der ZentrAV werden 38 Arbeitsämter mit 161 Nebenstellen und etwas mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugeordnet. Zur Finanzierung der Arbeitsverwaltung wird im AFG ein Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verankert, der ab dem 1. Juli 1990 erhoben wird.
Bericht des Ministerrates zur Strukturreform der Arbeitsämter vom 16. Mai 1990.
Quelle: BArch, DC 20 / I-3 / 2953 (pdf)Am 22. Juni 1990 verschickt die Zentrale Arbeitsverwaltung ein Schreiben an alle Arbeitgeber in der DDR, in dem die Berechnung und Abführung der Beitragssätze zur Arbeitsverwaltung erläutert wird.
Quelle: BArch, DQ 3 / 1883 (pdf)Die ZentrAV erarbeitet wöchentliche und monatliche Arbeitsmarktberichte, in denen die Zahl der Arbeitslosen und die Entwicklung der freien Arbeitsplätze nach Region und Wirtschaftszweigen differenziert erfasst werden. Der Arbeitsmarktbericht für Juli 1990 weist alleine in der ersten Woche eine Erhöhung der Arbeitslosenzahl um 43.000 Personen aus.