Von der Reformierung der DDR-Wirtschaft sind fast alle DDR-Bürgerinnen und Bürger direkt betroffen. Die Unsicherheiten über die persönliche und berufliche Zukunft führen zu zahlreichen Streiks und Demonstrationen. Im Zuge der Regierungsumbildung wird das Ministerium für Arbeit und Löhne aufgelöst und ein neues Ministerium für Arbeit und Soziales (MfAS) gegründet. Dem Ministerium obliegt es, eine Politik zu entwickeln, die eine sozialverträgliche Umsetzung der deutschen Einheit gewährleisten soll. Die zentralen Aufgabenfelder des Ministeriums sind:
Zur Ministerin für Arbeit und Soziales wird Regine Hildebrandt ernannt. Nach dem Bruch der Regierungskoalition im August 1990 tritt sie gemeinsam mit ihren SPD-Kollegen aus dem Kabinett zurück. Zum geschäftsführenden Minister wird der Minister für das Gesundheitswesen, Jürgen Kleditzsch, ernannt. Er leitet das Ressort bis zum 2. Oktober 1990 kommissarisch. Zum Parlamentarischen Staatssekretär wird der SPD-Politiker Alwin Ziel ernannt, der für organisatorische Fragen, den Haushalt sowie den Personalbereich des Ministeriums verantwortlich ist. Staatssekretär Horst Kinitz leitet die Abteilungen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Tarifautonomie. Zudem übernimmt er die Leitung der Zentralen Arbeitsverwaltung (ZentrAV). Der zweite Staatssekretär, Fritz-Klaus Kochan, ist zuständig für die Bereiche Sozialversicherung sowie Rehabilitation und Arbeitsschutz. In der ersten Dienstberatung am 14. Mai 1990 werden die Arbeitsabläufe im MfAS festgelegt. Die wöchentliche Beratung der Ministerin mit den Staatssekretären findet montags um 18:30 Uhr statt. Dort werden die Ergebnisse der Ministerratssitzungen, die die Vorhaben des MfAS betreffen ausgewertet und solche Vorlagen behandelt, die bis zur nächsten Sitzung abgestimmt werden müssen.
Bei der Errichtung eines neuen Arbeits- und Sozialsystems steht das MfAS in engem Kontakt mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm. Auf Grund der befürchteten Überlastung der bundesdeutschen Sozialsysteme durch Massenarbeitslosigkeit und Zuzug aus der DDR setzt sich die Bundesregierung intensiv für sozial- und arbeitsmarktpolitische Lösungen in der DDR ein. Richtungsweisenden Charakter für die Arbeit des MfAS hat das Kapitel IV im Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Darin sind die Bestimmungen über die Sozialunion festgelegt.
Der Amtssitz des Ministeriums für Arbeit und Soziales
Der Amtssitz des Ministeriums für Arbeit und Soziales wird in der Fritz-Schmenkel-Str. 17-23 in Berlin-Karlshorst eingerichtet. Nach der deutschen Einheit wird die Straße in Rheinsteinstraße umbenannt. Die Straße führt direkt zum Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst, in dessen Gebäude die Führung der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation unterzeichnete. Die Gebäude des Ministeriums werden nach dem Ende der DDR renoviert und in Wohnhäuser umgewandelt.
Dr. Regine Hildebrandt (geb. Radischewski) und Prof. Dr. Jürgen Kleditzsch amtieren als Minister für Arbeit und Soziales.
Die Staatssekretäre im Ministerium für Arbeit und Soziales: Alwin Ziel, Horst Kinitz und Fritz-Klaus Kochan.
Mit dem Sozialversicherungsgesetz und dem Rentenangleichungsgesetz werden die Grundlagen für die Sozialunion mit der Bundesrepublik gelegt.
Da es in der DDR offiziell keine Arbeitslosigkeit gab, existiert 1990 auch kei...