In der DDR sind Aufwachsen und Erziehung von Kindern und Jugendlichen von festen Strukturen und ideologischen Prämissen geprägt. Für die Umsetzung der staatlichen Jugendpolitik ist die Freie Deutsche Jugend (FDJ) zuständig. Als Massenorganisation bestimmt die FDJ als einziger in der DDR zugelassener Jugendverband 40 Jahre lang die Jugend- und Freizeitpolitik in der DDR. Die zahllosen Angebote und Schulungen sind für Jugendliche in der DDR häufig die einzige Möglichkeit, nach der Schule ihre Freizeit zu gestalten. Ende 1988 betreibt die FDJ etwa 10.500 Jugendclubs in der DDR, in denen fast 500.000 Jugendliche Platz haben. Jugendlichen, die sich nicht anpassen und einordnen wollen, drohen empfindliche Einschränkungen auf ihrem Lebensweg. Im schlimmsten Fall erfolgt die Einweisung in eine staatliche Umerziehungsanstalt, die sogenannten Jugendwerkhöfe. Die Zugehörigkeit zur FDJ ist darüber hinaus in der Regel Voraussetzung für gesellschaftlichen Aufstieg, Zulassung zum Studium oder für eine politische Karriere.
Die politischen Veränderungen im Herbst 1989 gehen auch an der FDJ und den Jugendlichen in der DDR nicht spurlos vorüber. Aufgrund der prekären finanziellen Situation und des politischen Umbruchs werden bereits im Februar 1990 die staatlichen Zuwendungen für die FDJ erheblich gekürzt. Die Leitung der FDJ reagiert darauf mit dem Abbau von Personal sowie mit einer umfassenden Neubestimmung der eigenen Aufgaben. Das staatliche Monopol auf Kinder- und Jugendpolitik stößt in der DDR-Bevölkerung in dieser Zeit auf zunehmende Ablehnung. Hunderttausende treten aus den staatlichen Jugendorganisationen aus. Für viele Jugendliche in der DDR bedeuten diese Veränderungen eine Zeit der Neuorientierung, die sowohl ungeahnte Freiheiten als auch neue Verunsicherungen mit sich bringen.
Bei der Wahl am 18. März 1990 tritt die FDJ als Teil der Listenvereinigung „Alternative Jugendliste“ an, um sich in der Volkskammer am politischen Prozess zu beteiligen. Das Vorhaben scheitert jedoch, da die Liste lediglich 0,12 % der Stimmen erlangt.
Um den vollständigen Absturz in die Bedeutungslosigkeit zu verhindern, bemüht sich die Führung der FDJ, demokratische Reformen durchzuführen. Auf einem Programmkongress am 29./30. September 1990 werden die zukünftigen Ziele und Aufgaben der FDJ im vereinten Deutschland neu definiert.
Zudem droht der FDJ durch Einzug ihres Vermögens, den Schwund an Mitgliedsbeiträgen und dem Verlust fast aller Immobilien der finanzielle Zusammenbruch. Besonders betroffen ist die FDJ von den Ermittlungen der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Vermögenswerte aller Parteien und Massenorganisation der DDR (UKPV). Die Vermögenswerte von Unternehmen, an denen die FDJ wirtschaftlich beteiligt ist, wie z.B. an der Jugendheim GmbH oder der Veranstaltungs-Service GmbH, werden unter die treuhänderische Verwaltung der Kommission gestellt. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz über Parteien und andere politische Vereinigungen, das am 22. Juli 1990 in der DDR in Kraft tritt. Um im Rahmen von Privatisierungsprozessen unkontrollierte Vermögensverschiebungen, Übertragungen von Grundstücken und Immobilien sowie illegale Bereicherungen zu verhindern, dürfen die FDJ und die betroffenen Gesellschaften ohne die Zustimmung der Kommission ab dem 1. Juli 1990 keine Transaktionen mehr vornehmen.
Forderung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Vermögenswerte an die FDJ-Leitung zur Erstellung einer Vermögensaufstellung vom 20. Juni 1990.
Quelle: BArch, DY 24 / 18786 (pdf)Einschreiben der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Vermögenswerte aller Parteien und Massenorganisation der DDR an Birgit Schröder über die Treuhänderische Verwaltung des Vermögens der Jugendheim GmbH vom 27. September 1990.
Quelle: BArch, DY 24 / 18784 (pdf)Bericht der UKPV zur Überprüfung des Vermögens der Freien Deutschen Jugend vom 1. August 1996.
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 13/5377 (pdf)Die im Januar 1990 neu gewählte Vorsitzende der FDJ, Birgit Schröder, bemüht sich, diesen bedrohlichen Entwicklungen mit einem Reformkurs entgegenzuwirken. Aufgrund der jahrzehntelangen Verflechtung mit der SED verliert die FDJ jedoch zunehmend an Einfluss. Ende des Jahres 1990 hat die FDJ nur noch 22.000 von ursprünglich 2,3 Millionen Mitgliedern.
Gleichzeitig bemüht sich das MfJS, eine neue Jugendorganisation aufzubauen, die mit den Mittel des zentralen Kontos „Junge Sozialisten“ in Höhe von 22 Millionen DM ausgestattet wird. Damit will das Ministerium die Lücke schließen, die durch den Zusammenbruch der FDJ im Bereich Kinder- und Jugendangebote entstanden ist. Hierfür erlässt Cordula Schubert am 29. Mai 1990 eine Anordnung, mit der die Gründung der Stiftung Demokratische Jugend veranlasst wird. Die Stiftung soll folgende Aspekte auf dem Gebiet der Jugendarbeit fördern:
Aufgrund rechtlicher Bedenken bei der Errichtung der Stiftung und dem angeordneten Zugriff auf das Konto kann die Stiftung erst nach dem Abschluss des Einigungsvertrages ihre Arbeit aufnehmen. In den Verhandlungen gelingt es der DDR-Delegation, die Anordnung vom 29. Mai 1990 in den Vertrag zu überführen. Bereits Anfang 1991 beginnt die Stiftung mit der flächendeckenden Förderung von alternativen Freizeitangeboten.